2005年 05月 01日
Prof. Dr. Michael Pawlik LL.M. SS 2005 Strafrecht Allgemeiner Teil I § 5: Die Handlung Zur Einführung: Kühl, AT, § 2 Wessels/Beulke, AT, §3 A. Einleitung B. Mindestanforderungen an eine Handlung: Fallgruppen fehlender Handlungsqualität I. Keine Handlungen: Körperbewegungen ohne Willensbeteiligung 1. Durch vis absoluta hervorgerufene Bewegungen 2. Körperbewegungen im Zustand der Bewusstlosigkeit Fall: Die Mutter M erstickt ihren Säugling, indem sie sich nach der Einnahme starker Schlafmittel im Schlaf auf ihn wälzt. – § 222 StGB? 3. Reflexbewegungen, die unmittelbar durch einen körperlich-physiologischen Reiz ausgelöst werden. II. Handlungen: Körperbewegungen mit reduzierter Willensbeteiligung 1. Handlungen im Zustand bloßer Bewusstseinsstörung 2. Affekttaten 3. Automatisierte Handlungen Fall: Dem A fliegt, als er in seinem Pkw bei offenem Fenster eine leichte Rechtskurve durchfährt, eine Fliege gegen das Auge. Als er die Fliege abwehren will, zieht er das Auto nach rechts, kommt auf dem unbefestigten Seitenstreifen ins Schleudern und stößt auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen, wodurch dessen Fahrer verletzt wird. Wegen fahrlässiger Körperverletzung, § 229, angeklagt, beruft sich A darauf, dass gar keine Handlung, sondern ein bloßer Reflex vorgelegen habe. Mit Recht? (Nach OLG Hamm, JZ 1974, 716 f.) Zur Vertiefung: Jakobs, AT, 6. Abschnitt, Rdn. 1-42a Roxin, AT 1, § 8 Stratenwerth, AT 1, § 6A.
by strafrecht_at
| 2005-05-01 23:08
| Pawlik
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