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ドイツ刑法学研究ブログ

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2005年 05月 01日

Pawlik教授の刑法総論講義(4)

Prof. Dr. Michael Pawlik LL.M. SS 2005
Strafrecht
Allgemeiner Teil I
§ 5: Die Handlung
Zur Einführung:
Kühl, AT, § 2
Wessels/Beulke, AT, §3
A. Einleitung
B. Mindestanforderungen an eine Handlung: Fallgruppen fehlender Handlungsqualität
I. Keine Handlungen: Körperbewegungen ohne Willensbeteiligung
1. Durch vis absoluta hervorgerufene Bewegungen
2. Körperbewegungen im Zustand der Bewusstlosigkeit
Fall: Die Mutter M erstickt ihren Säugling, indem sie sich nach der Einnahme
starker Schlafmittel im Schlaf auf ihn wälzt. – § 222 StGB?
3. Reflexbewegungen, die unmittelbar durch einen körperlich-physiologischen
Reiz ausgelöst werden.
II. Handlungen: Körperbewegungen mit reduzierter Willensbeteiligung
1. Handlungen im Zustand bloßer Bewusstseinsstörung
2. Affekttaten
3. Automatisierte Handlungen
Fall: Dem A fliegt, als er in seinem Pkw bei offenem Fenster eine leichte
Rechtskurve durchfährt, eine Fliege gegen das Auge. Als er die Fliege abwehren
will, zieht er das Auto nach rechts, kommt auf dem unbefestigten Seitenstreifen
ins Schleudern und stößt auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden
Pkw zusammen, wodurch dessen Fahrer verletzt wird. Wegen
fahrlässiger Körperverletzung, § 229, angeklagt, beruft sich A darauf, dass gar keine Handlung, sondern ein bloßer Reflex vorgelegen habe. Mit Recht?
(Nach OLG Hamm, JZ 1974, 716 f.)
Zur Vertiefung:
Jakobs, AT, 6. Abschnitt, Rdn. 1-42a
Roxin, AT 1, § 8
Stratenwerth, AT 1, § 6A.

by strafrecht_at | 2005-05-01 23:08 | Pawlik


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