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ドイツ刑法学研究ブログ

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2013年 03月 18日

誤解としての観念的競合 Die Idealkonkurrenz als Mißverständnis

Bernd Lang†誤解としての観念的競合 Die Idealkonkurrenz als Mißverständnis_c0070192_21124854.jpg
Die Idealkonkurrenz als Mißverständnis.
Zur Entwicklung der Konkurrenzen im 19. Jahrhundert.
ISBN:978-3-428-12252-3
Reihe:Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Verlag:Duncker & Humblot (Deutschland)
Format:Flexibler Einband
502 Seiten; 233 mm x 157 mm; 502 S., 1, 2008
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BESCHREIBUNGMEHR ZUM THEMA
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Ausgangslage zum Ende des 18. Jahrhunderts: Einführung in den historischen Hintergrund - Stand der Konkurrenzlehre bis 1794 - 2. Teil: Entwicklung in Lehre und Literatur von 1790 bis 1838 - Abgrenzungsschwerpunkt: Idealkonkurrenz und Gesetzeskonkurrenz: Einleitung - Untersuchung der verschiedenen Meinungsgruppen - Zusammenfassung: Entwicklung in Lehre und Literatur von 1790 bis 1838 - 3. Teil: Kodifikationsgeschichte: Einleitung - Ausgangslage der territorialen Gesetzgebungen - Das bayerische Strafgesetzbuch von 1813 - Das preußische Strafgesetzbuch von 1851 - Die Partikulargesetzgebungen und Bundesrecht im Überblick - Zusammenfassung: Kodifikationsgeschichte - Fazit zum 3. Teil (Kodifikationsgeschichte) - Fazit - Anhang - Literaturverzeichnis - Namens- und Sachverzeichnis




Bernd Lang fragt nach der Entstehung der im StGB normierten Konkurrenzen, insbesondere der extrem unterschiedlichen Rechtsfolgenregelung. In Rechtsprechung und Literatur gibt es für diese Unterscheidung nur Verlegenheitserklärungen, ganz überwiegend wird sie in der Literatur als nicht sachgerecht, teilweise als willkürlich angesehen.Im Mittelpunkt dieser dogmengeschichtlichen Arbeit steht der Entwicklungsverlauf in der Literatur des ausgehenden 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Um die bei den begrifflichen Festlegungen und dogmatischen Herleitungen aufgetretenen Missverständnisse, Fehldeutungen und schlicht falschen Annahmen belegen zu können und dem Leser eine kritische Lektüre der vorgenommenen Systematisierungsversuche zu ermöglichen, wurden sowohl bzgl. der Literaturanalyse als auch der Untersuchung der im 19. Jahrhundert erfolgten Gesetzgebungsverfahren größtenteils die Originaltexte wörtlich wiedergegeben.Quelle spätererMißverständnisse und der Auslöser für die heutige Unterscheidung war die dogmatische und sprachliche Vermischung von Gesetzeskonkurrenz mit Idealkonkurrenz. So wurde der Begriff der Idealkonkurrenz ursprünglich als Bezeichnung für die bis dahin namenlose Gesetzeskonkurrenz verwandt. Die Vermischung beider Institute wurde in der Literatur erst nach dem für die Kodifikationen wesentlichen Zeitraum, also zu spät, klar aufgezeigt. Hinzu kam die Überschneidung mit Fragen des Prozess-, Vollstreckungs- und Strafzumessungsrechts sowie handwerkliche Fehler und sachfremde Erwägungen in den relevanten Gesetzgebungsverfahren, wodurch die in der Literatur und den meisten Partikularrechten angeglichene Behandlung nicht berücksichtigt wurde. Aus dem historischen Kontext ist deshalb keine tragfähige Grundlage für die heutige Konkurrenzregelung zu gewinnen. Im Gegenteil, dieser legt eine Abschaffung der stark unterschiedlichen Rechtsfolgenbehandlung nahe.

by strafrecht_at | 2013-03-18 21:05 | 罪数論


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